IVH-Anwärter (Geistheilende “Partner” der Stiftung AUSWEGE)
Nachdrücklich empfohlen werden von der IVH nur wenige Heiler, nachdem sie ein aufwendiges Aufnahmeverfahren bestanden haben.
Diese geringe Zahl bringt zwangsläufig mit sich, dass die IVH in manchen Regionen nur wenige oder überhaupt keine Heiler vermitteln kann. Dies zwingt manche Patienten zu weiten, zeitraubenden, oft teuren Reisewegen, die je nach Art und Schwere der Erkrankung recht beschwerlich, ja unzumutbar sein können. Weil es auch bei Geistigem Heilen kaum je mit einer einzigen Behandlung getan ist, sondern zumeist mehrere Sitzungen erforderlich sind, wünschen viele Patienten verständlicherweise Hilfe möglichst nahe an ihrem Wohnort.
Deshalb weist die IVH auf weitere Heiler/innen hin, ohne damit ein Qualitätsurteil zu verbinden. Diese Heiler gehören der IVH zwar (noch) nicht an, sind aber “Partner” der Stiftung AUSWEGE. Das bedeutet zunächst nichts weiter, als dass auch ihnen das Schicksal kranker Kinder besonders am Herzen liegt; manche von ihnen machen solchen Kindern spezielle Zusatzangebote (z.B. Meditationsgruppen, Behandlungen gratis oder zu deutlich reduzierten Sätzen.) Darüber hinaus bieten sie alle auch erwachsenen Patienten ihre Hilfe an.
Welche Anforderungen stellt die Stiftung AUSWEGE an solche “Partner/ innen”? Sie müssen (1.) mindestens ein Jahr Praxiserfahrung vorweisen können, (2.) mehrere glaubhafte, gut dokumentierte Berichte über bemerkenswerte Behandlungsergebnisse bei hartnäckigen chronischen Leiden einreichen, welche zuvor auf konventionelle medizinische Maßnahmen nicht angesprochen haben; (3.) sie erkennen den IVH-Ehrenkodex für geistig Heilende an; (4.) sie sind mit einem “Screening” einverstanden, bei dem IVH/AUSWEGE-Beauftragte ihre Praxis aufsuchen, um dort Eindrücke zu sammeln - teilweise verdeckt, als vorgebliche Hilfesuchende; (5.) sie nehmen an einer Tagung teil, an deren Ende sie von der IVH/AUSWEGE-Leitung sowie angereisten Heilerkollegen beurteilt werden.
Die meisten haben bereits eine Aufnahme in die IVH beantragt; vereinzelt stehen sie kurz davor, während andere noch ziemlich weit davon entfernt sind. Ein “Partner” muss kein schlechterer Heiler sein als ein Mitglied des IVH-Netzwerks - es ist ihm bloß noch nicht gelungen, die IVH von seinen Qualitäten zu überzeugen, und dieses Manko hat mitunter Gründe, für die der Betreffende gar nichts kann. Beispielsweise sammelt ein Heiler im IVH-Bewertungserfahren Pluspunkte, wenn er mit einer Arztpraxis, einer Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung kooperiert; darum bemüht sich ein Großteil unserer “Partner”, die meisten allerdings vergeblich, weil dort, wo sie wohnen, kein Vertreter eines anerkannten Heilberufs für eine solche Zusammenarbeit offen ist. IVH-Pluspunkte sind auch bei erfolgreicher Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie zu erzielen - doch solche Studien sind rar, entsprechend selten sind Gelegenheiten für Heiler, sich auf diese Weise auszuzeichnen. Ebenfalls berücksichtigt wird im IVH-Bewertungsverfahren, wenn ein “Partner” von einem herausragenden Heiler empfohlen wird, der bereits dem IVH-Netzwerk angehört - doch bei der geringen Zahl von IVH-Heilern sind die Chancen nicht gerade hoch, einen solchen zu kennen und zu einer Empfehlung zu veranlassen. Ausgleichen können “Partner” solche Handicaps, indem sie der IVH eine möglichst große Zahl von gut belegten Heilungsverläufen einreichen; allerdings scheitert solches Dokumentieren nicht immer nur an mangelnder therapeutischer Befähigung, sondern auch an fehlender Kooperationsbereitschaft von Patienten, deren Ärzten und Kliniken. Mit diesen Einschränkungen spricht nichts dagegen, dass ein Patient Kontakt zu einem AUSWEGE-“Partner” aufnimmt, wenn in seiner Nähe kein IVH-Heiler praktiziert - oder wenn er aufgrund der nachfolgenden Porträts Vertrauen schöpft. |