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Vereinsmeier auf dem Vormarsch.
Sind Verbandsmitglieder die besseren Heiler?

aus H. Wiesendanger (Hrsg.):
Geistheiler - Der Ratgeber

Wenn Geistheiler in Faltblättern, Broschüren und Inseraten an die große Glocke hängen, was sie zu bieten haben, verweisen sie immer häufiger darauf, daß sie irgendeinem Verein angehören. Was sind solche Zugehörigkeiten wirklich wert? Sollten Patienten darauf achten - ähnlich wie es für Wohnungssuchende ratsam sein mag, sich eher an Makler zu wenden, die den Zusatz "RDM" im Firmenschild führen? Sollten Hilfesuchende zuallererst bei den Geschäftsstellen von Heilerverbänden anfragen, welche praktizierenden Mitglieder empfehlenswert sind?
In drei Dutzend Vereinen in Deutschland, der Schweiz und Österreich haben sich etwa 2000 haupt- und nebenberufliche Geistheiler organisiert. Das ist nicht einmal jeder Fünfte, gemessen an einer vermuteten Gesamtzahl von mittlerweile über 10.000. Erste Wahl wäre diese Minderheit dann, wenn ihre Verbände irgendwelche nachvollziehbaren Qualitätsgarantien übernähmen. Sind sie dazu imstande?
Nur ein geringer Teil von ihnen stellt an Heiler überhaupt irgendwelche Aufnahmebedingungen und Anforderungen, die über die regelmäßige Zahlung von Mitgliedsbeiträgen hinausgehen. Vereinzelt liegen nicht einmal Satzungen vor, geschweige denn Eintragungen ins Vereinsregister. Im Verein zu sein, bedeutet auch für Geistheiler zumeist, hin und wieder Rundbriefe des Vorstands zu erhalten und an gelegentlichen Treffen teilzunehmen. Bei manchen Vereinen handelt es sich zudem um getarnte Wirtschaftsbetriebe, die aus steuerlichen Gründen auf Gemeinnützigkeit aus sind - ein Werbeargument, das Marktvorteile bringt -, tatsächlich aber als Werkzeuge von Geschäftsinteressen dienen: Eifrig werben sie für Schriften, Kurse, Beratungen und andere käufliche Dienstleistungen.
Einige wenige Vereine bemühen sich auf zweierlei Weise, Qualität sicherzustellen:
-  Vereinzelt unterziehen sie ihre Heiler, nach eigenem Gutdünken, einmaligen "Prüfungen" vor einer eigens eingesetzten "Kommission" - ein Unterfangen, auf dessen Fragwürdigkeit ich bereits an anderer Stelle eingegangen bin. (Geistheiler - Der Ratgeber, Kap.”Lieber zum ‘geprüften’ Heiler? Vom Etikettenschwindel mit ‘Diplomen’, ‘Anerkennungen’ und ‘Zulassungen’”.)
-  Zum anderen verpflichten sie Heiler auf einen "Ehrenkodex", der beim Beitritt förmlich "anzuerkennen" ist. Typische ethische Verhaltensregeln solcher Kodices lauten etwa, daß keine Diagnosen gestellt, keine ärztlichen Maßnahmen verhindert, keine Honorare oberhalb einer gewissen Stundensatzes kassiert werden dürfen.

Zwischen Reeperbahn und Stasi

Doch leider widersprechen die diversen Kodices einander in wichtigen Punkten. Was der eine Verein schon als unanständig anprangert, läßt der andere ohne weiteres durchgehen. Doch Moral, so sollte man meinen, ist unteilbar. Welcher Verein ist ihr näher?
Ein "Ehrenkodex" ohne Mittel, ihn durchzusetzen, taugt ungefähr soviel wie päpstliche Keuschheitsgebote auf der Reeperbahn. Kein einziger Verband verfügt bisher über wirksame Kontrollinstanzen, welche sicherstellen, daß ihre Heiler den Kodex nicht nur unterschreiben, sondern tagtäglich einhalten. Zwar sind mancherorts inzwischen "Ethik-Kommissionen" und ähnlich vertrauenserweckend titulierte Einrichtungen installiert worden. Von freiwilligen Laienhelfern nach Feierabend betrieben, werden sie allerdings stets erst auf massive Beschwerden von Patienten hin aktiv, können aber nicht vorbeugend für Schutz sorgen. Der wäre am ehesten durch häufige stichprobenartige Kontrollen vor Ort, in den Praxen aller heilenden Vereinsmitglieder, sicherzustellen - am besten, um nicht auf Inszenierungen hereinzufallen, durch verdeckte Ermittler, die sich als Hilfesuchende ausgeben. Zu einer überzeugenden Standesgerichtsbarkeit müßte ferner gehören, daß ein des Kodexverstoßes beschuldigter Heiler vor eine Schiedsstelle zitiert wird, in der er mit dem Geschädigten und möglichst noch weiteren Zeugen konfrontiert wird. Für solche Maßnahmen freilich reichen Geld und Personal der bestehenden Heilerverbände nicht annähernd. Beschwerden von Patienten nachzugehen, erschöpft sich zumeist darin, dem Beschuldigten einen Brief zu schreiben (“... und erwarten wir Ihre Stellungnahme”). Streitet der Heiler ab, so steht Wort gegen Wort - in dubio pro reo, die “Unschuldsvermutung” muß, bis zum Beweis des Gegenteils, auch für ihn gelten. Und ihn zu “überführen”, ist fast immer unmöglich, weil Zeugen fehlen: einerlei, ob es um sexuelle Belästigung oder eine unquittierte Barzahlung, um eine Anstiftung zum Absetzen eines Medikaments, eine verantwortungslose Diagnosestellung, eine Heilungsgarantie oder Drohungen mit schwarzer Magie geht.
Zu solchen praktischen Problemen kommen grundsätzliche. Um einen “Ehrenkodex” durchzusetzen, muß eine “Ethik-Kommission” verbandsintern mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden; es bedarf eines funktionierenden Kommunikationsnetzes, in dem ihr jedwede Verstöße zuverlässig zugetragen werden, und eines Katalogs abgestufter, möglichst abschreckender Strafen, die unbotmäßigen Heilern wirklich weh tun. Je weniger Macht eine “Ethik-Kommission” hat, je weniger sie mit Informationen über Fehltritte versorgt wird, je weniger Sanktionsmöglichkeiten sie erhält, desto mehr gerät ihr Kodex zur Farce. Doch je mehr sie von alledem bekommt, desto mehr droht Heilern eine Vereins-Stasi, die von Bespitzelungen und Denunziationen, Gerüchten und übler Nachrede lebt - und in ihrem Bemühen, den Rechtsstaat mit vorauseilendem Gehorsam zu beeindrucken (“Für den Patientenschutz, den ihr gesetzlich sicherstellen wollt, können wir schon selber sorgen”), den Heilern letztendlich mehr Gängelung, mehr Bevormundung, mehr Einschüchterung, mehr Schikanen beschert, als die repressivsten Staatsorgane es je zuwege brächten. So mancher Funktionärsmerkwürden, der in den Fußstapfen von Harry Edwards mühelos ein Vollbad nehmen könnte, entdeckt als inquisitorischer Tugendwächter die Lust an der Macht. Und Macht ist geil, das verbirgt er nur mühsam. Als Hüter des Kodex ist er es, der vorschreibt und abmahnt, lobt und straft, ausschließt und anprangert.  Hervorstechendes Merkmal im Amt ist dann ein psycho-pneumatologisches: die Fähigkeit zur mühelosen Selbstaufblasbarkeit, in Verbindung mit einem moralischen Absolutismus, bei der sensibleren Heilern zurecht mulmig wird.
Das Dilemma hierbei ist unausweichlich: Entweder Heilerverbände mühen sich, den Rechtsstaat in der Jagd auf vermeintliche “schwarze Schafe” noch zu überbieten - dann fragen sich Heiler zurecht, ob sie außerhalb eines solchen Verbands nicht besser dran sind als in ihm; oder Heilerverbände verfahren laxer - dann bleibt stets der Eindruck, für Patientenschutz sorge der Rechtsstaat mit seinen Mitteln am Ende doch besser.
Im Sinne irgendwelcher Vereinsstatuten und Praxisauflagen moralisch "sauber" zu sein, sagt im übrigen noch lange nichts über therapeutische Befähigung aus. Ein Heiler mag sämtliche zehn bis zwanzig Punkte eines "Ehrenkodex" peinlichst genau einhalten - und dennoch bei seinen Klienten wenig zustandebringen, was der Rede wert ist. Umgekehrt scheren sich manche Heiler nicht um Paragraphenwerke irgendwelcher Verbände - und leisten trotzdem Hervorragendes.

Eine Hand wäscht die andere

Sich einem Verein anzuschließen, mag für einen Heiler ehrenwerte Gründe haben: das politische Bewußtsein etwa, daß man gemeinsam stärker ist; das Bedürfnis nach Begegnungen mit seinesgleichen. Doch in zunehmender Zahl laufen den Vereinen Heiler zu, die wirtschaftliches Kalkül treibt: An die Berufsbezeichnung einen Titel wie "Mitglied in X" anhängen zu dürfen, verspricht Kundschaft. "Das Vereinswesen ist die Festung der Mittelmäßigkeit", lästerte der deutsche Maler Anselm Feuerbach (1829-1880) einst überspitzt. In einer Hinsicht hat er recht: Anfänger und Mittelmäßige haben Vereinswerbung nötiger als herausragende Heiler.
Anderweitige Illusionen verflüchtigten sich bei mir im Laufe von vier Jahren, während derer ich am Aufbau eines solchen Vereins arbeitete. (Es handelte sich um eine Dachorganisation bestehender Heilerinitiativen, sah allerdings auch Mitgliedschaften von Einzelpersonen vor.) Solange rein idealistische Zielsetzungen im Vordergrund standen - gründliche Erforschung von Bedingungen und Wirkungen geistigen Heilens, saubere Dokumentation von Therapieerfolgen, Aufklärung der Öffentlichkeit, mehr Moral in der Szene, verfassungsmäßige Freiheitsrechte auch für geistig Heilende -, erntete das Projekt zwar wohlwollendes Schulterklopfen von allen Seiten. Doch beitreten, um von da an pünktlich dreistellige Jahresbeiträge berappen zu müssen, wollten anfangs nur enttäuschend wenige Heiler, obgleich es doch um Anliegen ging, die allesamt in ihrem ureigensten Interesse stehen müßten. Das änderte sich erst, als der Verein seinen Mitgliedern allerlei Dienstleistungen anzubieten begann, die sich auszahlten: einen "Info-Dienst" etwa, der einen beigetretenen Heiler an anfragende Hilfesuchende weitervermittelte - unabhängig von seinen Fähigkeiten, allein aufgrund des Umstands, daß er den richtigen Mitgliedsausweis besitzt. (Schon zwei Sitzungen mit einem derart vermittelten Klienten erbringen den gesamten Jahresbeitrag.) Ein rentables Geschäft für Heiler in juristischen Nöten - und das sind, ohne staatliche Lizenz zum Therapieren, neun von zehn - versprach auch eine kostenlose, zeitlich unbegrenzte "Rechtsberatung" durch zwei Juristen: Für einen einzigen Termin bei einem Anwalt fällt leicht schon das Zwei- bis Dreifache des Jahresbeitrags an. Erst recht jeden Pfennig wert sind für Heiler mit mäßigem Geschäftsgang hochtrabende Etiketten wie "X-geprüft", "Y-anerkannt" oder "ausbildungsberechtigt nach den Richtlinien von Z", mit denen immer mehr Heilervereine großzügig ihre praktizierenden Mitglieder bedenken; entsprechende "Urkunden", "Diplome", "Bescheinigungen" und anderweitig bedrucktes Papier schinden mächtig Eindruck bei verunsicherten Kunden, die sich davon eine Qualitätsgarantie versprechen, ohne den Etikettenschwindel zu hinterfragen. (Siehe dazu Geistheiler - Der Ratgeber, Kap. 31.) Nicht von ungefähr erleben seit längerem diejenigen Heilervereine den stärksten Mitgliederzuwachs, die den emsigsten Titelhandel betreiben. Die “Naturärzte-Vereinigung der Schweiz”/NVS etwa dümpelte noch vor wenigen Jahren bei gerade mal 60 Mitgliedern. Bis 1999 wuchs sie auf 3.300 Mitglieder an, unter ihnen 2000 Therapeuten. Den entscheidenden Schub verschaffte die Einführung einer sogenannten “A-Mitgliedschaft”, die jährlich 360 Franken kostet, zuzüglich einer Einmalzahlung von gut 1000 Franken Prüfungs- und Aufnahmegebühr. “Tatsächlich”, so merkt der Fachjournalist Martin Frischknecht treffend an, sei die NVS nicht deswegen derart angewachsen, “weil die Therapeuten über Nacht ihre Liebe zu den hehren Zielen einiger Appenzeller Naturärzte entdeckt haben. Wirtschaftliche Gründe haben für den Beitritt gesprochen.”1
Eine Hand wäscht die andere: Bei Heilern, die es nötig haben, beleben e.V.-beurkundete “Anerkennungen” jedweder Art willkommenerweise ein flaues Geschäft, während sich die Kassenwarte der Vereine ins Fäustchen lachen - und sich die Vorständler bei den mancherlei Spesen, die sie sich fürs "Ehrenamt" genehmigen, schon mal ein wenig großzügiger bedienen dürfen. Für alle Beteiligten, die das Spiel mitspielen, erweist sich die Lizenziererei als vortreffliche Geschäftsidee. Verbandsfunktionäre schlagen mit ihr gleich zwei Fliegen auf einen Streich:
- Sie legen Köder mit maximalem Duftradius für Heiler aus, die Titel jeglichen Protzgrades nötig haben, um in ihrer Praxis ums Däumchendrehen herumzukommen - insbesondere für Anfänger, die auf dem zunehmend engeren alternativen Therapiemarkt erst noch ins Geschäft kommen müssen, und Minderbegabte, die sich nicht darauf verlassen können, daß allein schon Weiterempfehlungen durch zufriedene Kundschaft ihnen die Sprechstunde füllt. (Allen herausragenden Heiler beschert bloße Mundpropaganda schon mehr Arbeit, als sie bewältigen können.)
- Sie befriedigen ein öffentliche Interesse, insbesondere den Wunsch von Hilfesuchenden nach “Gütesiegeln” - und spekulieren darauf, daß niemand hinterfragt, welcher Güte das Siegel wirklich ist. (Vergleichbares Schindluder treibt die Lebensmittelbranche mit der Bezeichnung “Öko” oder “Bio”.)
Die Durchseuchung der "spirituellen" Heilerbewegung mit reichlich unspirituellen Begierden nach Geld und Geltung droht ihr mehr und mehr ein Vereinswesen mit einem hyperkapitalistischen System von Leistung und Gegenleistung zu bescheren, in dem alle Beteiligten voneinander profitieren - eine scheinheilige, esoterisch bemäntelte Verschwörung auf Kosten der für dumm verkauften Hilfesuchenden.
Wieviel "Anerkennung" etwa verdient jene handauflegende Kurpfuscherin, die sich bei "Stern-TV" im Herbst 1999 damit brüstete, "Anerkannte Heilerin des Verbands XY" zu sein? (Siehe Geistheiler - Der Ratgeber, Kap. 31.) Wer in den Richtlinien von XY blättert, der stutzt zunächst über eine Klausel, die jedem heilenden Mitglied, das bis zum 1. Januar 1998 beigetreten ist und seither pünktlich seine Beiträge zahlt, den hochtrabenden Titel zufallen läßt. Jedem später Beigetretenen fällt die "Anerkennung" zu, wenn er "eine Ausbildung oder Prüfung durchlaufen hat, die den Richtlinien (des Verbands) entspricht". (Was formelle "Ausbildungen" und "Heilerprüfungen" und formelle "Ausbildungen" wert sind, erläuterte ich in Kap. 31.) Wer keinen entsprechenden Nachweis beibringe, der erhalte eine "Anerkennung", wenn er von zwei Verbandsmitgliedern "aus persönlicher Überzeugung" schriftlich empfohlen wird oder ein "Prüfungsgespräch" absolviert - und "drei unterschriebene Bestätigungen von erfolgreich behandelten Menschen ... vorlegt". (Zum Wert von "Empfehlungen", "Heilungsbestätigungen" und "Prüfungsgesprächen" siehe ebenfalls das Kap. 31 in Geistheiler - Der Ratgeber..) Doch was ist mit jenen, die bereits vor dem 1. Januar 1998 zu XY oder einem der ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände gefunden haben? Sie "gelten ohne Einhaltung dieses Beschlusses als anerkannt", wie eine "Übergangsregelung" festlegt. (Tatsächlich existiert der betreffende Verband aber schon seit Anfang 1995, seine Mitgliedsverbände teilweise schon seit den sechziger und siebziger Jahren.) Das bedeutet: Der hochtrabende Titel fällt den solcherart Gebauchpinselten automatisch und ohne jegliche Vorbedingung zu - vermutlich aus berechtigter Sorge, andernfalls könnten zuviele Beitragszahler das Weite suchen.
Die absurde Konsequenz daraus ist, daß in diesem Verein bis weit ins dritte Jahrtausend hinein eben jene Heiler in der Mehrheit sein werden, die sich um ohnehin windige Anerkennungsprozeduren jedweder Art nicht zu scheren brauchen. So gerät die "Anerkennung" zur Lachnummer, das vermeintliche Gütesiegel klebt auf einer Mogelpackung. Der Gnade der späten Geburt folgt hier die Gnade des frühen Beitritts auf dem Fuße. So ähnlich könnte ein Swinger-Club verfahren, der ein mißtrauisches Gesundheitsamt mit der treuherzigen Versicherung beruhigen will, sein Etablissement betrete garantiert niemand mit einer Geschlechtskrankheit - aber im Kleingedruckten versteckt, daß Aidstests erst für diejenigen obligatorisch sind, die ab dem dritten Jahr seit Eröffnung mitbumsen. "So ein Etikettenschwindel ist einfach nur lächerlich - und für das Ansehen des geistigen Heilens letztlich verheerend", schrieb mir ein Vereinsmitglied über die Gründe seines Austritts. "Das wäre ungefähr so, als brächte mein Supermarkt am Eingang ein Schild mit dem Hinweis an: ‚Für all unser Obst und Gemüse geben wir Ihnen eine Frischegarantie. Das gilt allerdings nicht für Ware, die vor dem vergangenen Wochenende bei uns angeliefert wurde." Gottlob verfault altes Grünzeug - bei Geistheilern indes fallen Geruchs- und Geschmackstests schwerer.
Nicht minder Schindluder treiben Heilerverbände neuerdings mit "Lehrbefugnissen"  - an Mitglieder verteilte Lizenzen, zur "Ausbildung" in geistigem Heilen formell befugt zu sein. Da tauchen im esoterischen Anzeigenmarkt immer häufiger Ein-Personen-"Institute" auf, die vollmundig als "XY-anerkannte Ausbildungseinrichtung für geistiges Heilen" oder dergleichen daherkommen - in der wirtschaftlich immer angespannteren esoterischen Workshop- und Seminarszene ein werbeträchtiger und daher hochwillkommener Marketingvorteil gegenüber Mitkonkurrenten um Teilnehmer. (Näheres zum Heilen als "Studium" in Geistheiler - Der Ratgeber Kap. 34.)
Nicht nur aus diesen Gründen macht eine Vielzahl fähiger, seriöser Heiler um Vereine tunlichst einen weiten Bogen. Etlichen graut, nachvollziehbarerweise, vor bürokratischem Kleinkram jeglicher Art, mit Sitzungsterminen, Tagesordnungen, Grundsatzpapieren, Ausschußberichten, Resolutionen, Geschäftsordnungsdebatten und Abstimmungsprozeduren, mit Statuten und Paragraphen - überhaupt vor jeglicher Reglementierung ihrer Tätigkeit, wie vor jedem Involviertwerden in vereinstypische Fraktionsbildungen und Flügelkämpfe, in Vetternwirtschaft, Mauschelei und Intrigenspiele beim Verteilen von Posten und Zuschüssen. Sie denken und handeln als Individualisten, und ihre Unabhängigkeit ist ihnen heilig. Dafür nehmen sie schlimmstenfalls auch in Kauf, von Vereinsvertretern moralisch abqualifiziert zu werden, da sie sich, verdächtigerweise, deren "Kodex" nicht förmlich unterwerfen.
Nächstenliebe, Aufrichtigkeit und andere christliche Tugenden haben die Amtskirchen keineswegs für sich gepachtet, und Glauben leben kann man auch außerhalb von ihnen. Ebensowenig hat irgendein Heilerverein ein Monopol auf die Ethik des Heilens. Moralisch integre Persönlichkeiten habe ich außerhalb des organisierten Heilerwesens jedenfalls nicht seltener angetroffen als innerhalb.
Im Laufe eines Jahrzehnts inmitten der “Szene” habe ich mir von mehreren hundert Heilern einen persönlichen Eindruck machen können. Wieviele, denen ich notfalls eines Tages einen schwerkranken Verwandten oder mich selbst anvertrauen würde, gehören einem Verein an? Gerade mal drei.
Ob Presse, Fernsehen oder Vereine: Wenn es ums Heilen geht, eignet sich keine Einrichtung als verläßliche Informationsquelle, die Hilfesuchenden die Mühsal eigener Suche ersparen könnte. Wählen und entscheiden müssen sie am Ende selbst. Das können sie, solange sie auch im Leid nicht aufhören, mündige Bürger zu sein.


Anmerkung
1  Martin Frischknecht, “Aus für Doktor Chrüsimüsi”, Spuren 53/1999, S. 44-45.
 

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